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   BVerfG, 29.10.1990 - 2 BvR 303/89   

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https://dejure.org/1990,3109
BVerfG, 29.10.1990 - 2 BvR 303/89 (https://dejure.org/1990,3109)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1990 - 2 BvR 303/89 (https://dejure.org/1990,3109)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 (https://dejure.org/1990,3109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; IRG § 33 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in Auslieferungssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Auslieferung - Rechtswegerschöpfung - Fachgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1671
  • NVwZ 1991, 768 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1990 - 2 BvR 303/89
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 282 [290 f.]; 73, 322 [325]).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1990 - 2 BvR 303/89
    Danach muß ein Beschwerdeführer die Beseitigung des Hoheitsaktes, durch den er in seinen Grundrechten verletzt zu sein meint, zunächst mit den ihm durch das Gesetz zur Verfügung gestellten anderen Rechtsbehelfen zu erreichen suchen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 22, 282 [290 f.]; 73, 322 [325]).
  • BVerfG, 16.02.2001 - 2 BvR 200/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaftanordnung und -vollzug -

    Die Rüge, das Oberlandesgericht hätte nach Erhalt des förmlichen Ersuchens prüfen müssen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe, der U.S.-Staatsanwalt befangen gewesen sei oder eine unverhältnismäßige Strafe drohe, hat der Beschwerdeführer noch nicht vor dem Oberlandesgericht geltend gemacht, obwohl dies nach §§ 23 f. IRG, § 77 IRG i.V.m. § 33a StPO auch nach der Zulässigkeitsentscheidung möglich und wegen der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auch erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 1714/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund fehlender

    Über einen Antrag des Beschwerdeführers nach § 33 Abs. 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl I S. 1537) zu dem neuen Vortrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bisher nicht entschieden (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in dieser Konstellation vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 4).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird im Rahmen einer neuen Prüfung der Geeignetheit der Umstände für eine andere Entscheidung insbesondere zu erwägen haben, ob auf Grund des Vortrags des Beschwerdeführers zu der Behandlung der drei mutmaßlichen Mitbeschuldigten durch den ersuchenden Staat im Einzelfall zu erwarten ist, dass die völkerrechtlich verbindliche Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGK 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2016 - 2 BvR 348/16 -, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.; zur Behandlung eines Antrags nach § 33 Abs. 2 IRG durch das Oberlandesgericht vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, juris, Rn. 3; vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96

    Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen

    Der Beschwerdeführer kann daher nunmehr das Verfahren gemäß § 33 IRG beschreiten, das zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 BVerfGG zu zählen ist (3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1991, 1671 ).

    Das ändert jedoch nichts daran, daß das Gericht auf einen entsprechenden Antrag hin tätig werden und in eine neue Prüfung der Geeignetheit dem Umstände für eine andere Entscheidung eintreten muß (3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1991, 1671 ).

  • BVerfG, 29.04.2004 - 2 BvR 726/04

    Rechtmäßigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung

    Hierzu zählt auch das Verfahren nach § 33 IRG (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1990 - 2 BvR 303/89 -, NJW 1991, S. 1671; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, veröffentlicht in JURIS).
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